Checkliste

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:

  • Ihr Name, Adresse (ladungsfähige Anschrift, kein Postfach, mit Tel.) und das Datum
  • Anschrift des Sozialgerichts
  • Datum des Widerspruchsbescheides
  • die Angabe der Beklagten, d.h. der Behörde, von der der Widerspruchsbescheid stammt
  • Geschäftszeichen bzw. Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids
  • die Erklärung, dass Sie Klage erheben
  • die Begründung, weshalb Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern.
  • ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Klagegegner verlangen. 
    Eine juristische Fachsprache ist dabei nicht nötig. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können.
  • Ihre Unterschrift

Musterformulare zur Erhebung einer Klage bzw. zur Stellung eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz können Sie hier herunterladen:

Formular Klageerhebung

Formular einstweiliger Rechtschutz


Wenn Sie Beweismittel kennen (z.B. Zeugen, Atteste, sonstige Unterlagen, usw.), geben Sie diese ebenfalls an.

Bitte reichen Sie die Klageschrift zweifach ein.

Rechtsmittel einlegen, Anträge stellen oder sonstige Prozesserklärungen abgeben können Sie nur schriftlich, per Telefax oder zu Protokoll vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Wie Sie rechtswirksam bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de  beschrieben. Eine Übersendung per
E-Mail ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam!

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